Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlackenarbeit
Artikel davor:
Schlachtsold
Schlachtstatt
Schlachttag
(Schlachttot)
Schlachtung
Schlachtvieh
Schlachtvogt
schlachtweise
Schlachtzettel
Schlacke
Schlackenarbeit
, f.
wiederholtes Rösten und Schmelzen von Schlacke zur Extrahierung der darin noch befindlichen Metallanteile; auch: der Betrieb, der diese Arbeiten durchführt
- dieweill aber ir [wittib] von der schlaggen arbait in J., so ir neben C.L. in ansehung gedachts ireß haußwierts gelaisten dienst zu sondern gnaden verlassen worden, wochentlich ain gulden hung. geburt1580 Schmidt,ÖBG. II 3 S. 32Faksimile - in Google Books
- das die schlaggenarbait im Altgepuͤrg bey voriger tax, wie solche in der ... commission geordnet worden, bey dem gueten zeug so derselb inhaber gehabt, gar wol besteen khan1603 Schmidt,ÖBG. II 3 S. 450Faksimile - in Google Books
- dieweill auch die huͤttwerch H., R. vnd L., vnd andere schlaggenarbeiten im bstandt verlassen, soll er, huͤttenbereuͤtter, ... zuesehen haben, damit an allen orten die taggebew pewlich ... erhalten ... werde1625 Schmidt,ÖBG. II 4 S. 440