Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlackengedinginhaber
Artikel davor:
Schlachttag
(Schlachttot)
Schlachtung
Schlachtvieh
Schlachtvogt
schlachtweise
Schlachtzettel
Schlacke
Schlackenarbeit
Schlackenarbeiter
Schlackengedinginhaber
, m.
Inhaber eines Betriebs zur Verarbeitung von Schlacken
- begerte schlaggen staigerung in der L.S.: waßmassen sich G. ..., schlaggen geding innhaber in der L.S., beschwert, vmb das er bej solcher schlaggen arbaith, nach den vorigen geding ... nit bestehn moͤge vnd derwegen ain staigerung zubewilligen ... begert1610 Schmidt,ÖBG. II 4 S. 152