Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlächterknecht
Artikel davor:
Schlachtbuße
(Schlachtdeich)
(Schlachtelzeit)
schlachten
Schlachter
Schlachteramt
Schlachteramtsartikel
Schlachterei
Schlachtergeld
(Schlachtergesellschaft)
Schlächterknecht
, m.
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Gehilfe oder Geselle eines Schlachters
vgl.
Metzgerknecht
- daß einem schlächterknechte, welchem die relegation wegen eines begangenen homicidii ... zuerkannt, solche strafe remittiret und auf eine geldbuße gerichtet ... werden möchte1652 ProtBrandenbGehR. IV 589Faksimile - in Google Books
- nicht allein die schlaͤchter selbst, sondern auch die schlaͤchter-knechte ... [sind] zu verwarnen, daß sie bey gemeldter straffe fuͤr niemanden etwas unveracciset schlachten sollen1736 CCMarch. IV 3 Sp. 471Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin