Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlächterknecht

Schlächterknecht

, m.

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Gehilfe oder Geselle eines Schlachters 
  • daß einem schlächterknechte, welchem die relegation wegen eines begangenen homicidii ... zuerkannt, solche strafe remittiret und auf eine geldbuße gerichtet ... werden möchte
    1652 ProtBrandenbGehR. IV 589
  • nicht allein die schlaͤchter selbst, sondern auch die schlaͤchter-knechte ... [sind] zu verwarnen, daß sie bey gemeldter straffe fuͤr niemanden etwas unveracciset schlachten sollen
    1736 CCMarch. IV 3 Sp. 471