Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlägerei

Rauferei, Prügelei, tätliche Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr Personen; als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oft streng geahndet; meton.: durch eine Schlägerei hervorgerufene, gerichtliche oder außergerichtliche Streitsache, auch: Straftatbestand der Schlägerei; braune, blaue Schlägerei unblutige Prügelei; Schlägerei mit gebesserter Hand bewaffnete Schlägerei