Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlägereibuße

Schlägereibuße

, f.

für eine Schlägerei zu zahlendes Bußgeld
  • habend wir ... geordnet, dass der schlegerey- und scheltbussen halb laut der land-satzung die höchste straf gerechnet werden
    1653 Obersimmental(BernRQ.) 148