Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlägereihandel
Artikel davor:
Schlägelgeselle
Schlägelknecht
Schlägeln
(Schlägelpfennig)
Schlägelwälze
schlagen
Schläger
Schlägerbuße
Schlägerei
Schlägereibuße
Schlägereihandel
, m.
handgreiflicher Streit, Prügelei
bdv.:
Schlägerei,
Schlaghandel
- daferne aber einer den andern in vorgangenem hader, zanck und schlaͤgerey-handel bis in sein hauß verfolget ... und ihn darinnen allein mit truckener faust schlaͤget ... ist die poͤn 5. fl.1544 Nahmer II 1153Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- seint alle rumor-, schlögerei- und raufhändl ... verbothen ... und sollen die verbröcher ... in gefängnus ... gestrafft werden1724 NÖsterr./ÖW. IX 850Faksimile (ca. 48 KB)
- befehl von dem k.k. creis amt Crems ... den schlägerey handl zwischen dem A.Z. zu L. und dem hiesigen burgerlichen weissgärber J.E. cum annexo betr.1759 Zwettl/Ratsprotokoll/DRWArch.