Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlafbuch
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Schlackenarbeit
Schlackenarbeiter
Schlackengedinginhaber
Schlackenhalde
Schlackenkaufer
Schlackensteigerung
1Schlaf
Schläf
(Schlafbraten)
schlafbratig
Schlafbuch
, n.
zweite Ausfertigung eines amtl. Buches oder Verzeichnisses, die zur Kontrolle im Archiv ruht
bdv.:
Schläfer (IV)
vgl.
Schlafrodel
- wir ... v̈berschickendt deßwegen dir hiemit die beygefügte zolltaffelen, dieselbe beuorderst dem vrbar oder schlaffbuch einzuverleiben vnd ... dem bestelten zollner in die hand ze geben, derselben sich in der zollsbezeüchung gemeß ze uerhalten1669 ArgauLsch. II 138Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- dises [Beschluss über Relegierte] soltu deinen ambtsnachfahren zur nachricht ins schlaffbuch ohnfählbarlich einschreiben laßen1683 BernStR. VI 1 S. 556Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [Vermögen Abwesender ist] in ein besonder hierzu* verordnetes schlaffbůch ... einschreiben zelaßen, umb erfolgenden fahls nachwerts beßere rechnung tragen zů können1712 BernStR. VII 1 S. 166Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- es sollend vorgemelten schult- und anderen brieffen und obligationen ... collocirt werden ... item verfallene bußen, hauß- und schlaffbücher1715 MurtenStR. 519Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [Auftrag an Säckelmeister und Venner,] diesere sach in richtigkeit zů bringen, und allerohrten in die schlaffbüecher einschreiben zů laßen1722 LaupenAmtsbez. 44Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"