Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlafgeldeinzieher

Schlafgeldeinzieher

, m.

Amtsperson, die das Schlafgeld (II) einfordert
  • diejenigen personen, welche ihr kirchenschlafgeld zu geben sich geweigert, seindt vor amt beschiedten und über ihre dem schlafgeldeinzieher gegebene ... reden gehört worden, darauf sie sich ... entschuldigt
    1703 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 226