Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlafgemach
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schläfeln
schlafen
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Schläfer
(Schläfersbrief)
(Schläferdeich)
Schlaffrau
Schlafgeld
Schlafgeldeinzieher
Schlafgemach
, n.
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wie Schlafkammer
- er must ..., das er pei der nacht on seins nachtpauern willen in sein haus und schlafgemach gegangen ist und sich darin schlafen gelegt hat, gegen demselben seinen nachtpauern mit gesaczter puß verpessernvor 1524 LeipzigSchSpr. 95