Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlafpfennig

Schlafpfennig

, m.

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wie Schlafgeld (I 1) 
  • soofft ... uͤber gemachten tax geschritten, gerechnet vnd genommen wirdt, wegen ... malzeiten, brodt, wein, habern, schlaffpfenning oder stallmuͤth [soll man] von dem wihrt, vmb solches, vnd jedes verbrechens willen, allwegen ein kleine fraͤvel ohnnachlaͤßlich einziehen
    1629 Reyscher,Ges. XII 1005
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