Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlafsohn
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Schlafkind
Schlaflaken
Schlafmagd
Schlafmann
Schlafmaß
Schlafpfennig
Schlafpinte
schläfrig
Schlafrodel
(Schlafschüler)
Schlafsohn
, m.
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unehelicher Sohn, hier eines Priesters
bdv.:
Kebssohn
- doch wirdit hierinn dise vnderschid gehalten, das vermoͤg geistlicher recht, solchen schlaff soͤn vnnd toͤchtern zimliche leibßnarung, von solchem geschenktem gůt zůgelassen solle werden1567 Pegius,Heiratsgüter 10rFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg