Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlafsohn

Schlafsohn

, m.

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unehelicher Sohn, hier eines Priesters
bdv.: Kebssohn
  • doch wirdit hierinn dise vnderschid gehalten, das vermoͤg geistlicher recht, solchen schlaff soͤn vnnd toͤchtern zimliche leibßnarung, von solchem geschenktem gůt zůgelassen solle werden
    1567 Pegius,Heiratsgüter 10r