Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlagbaum
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Schlaftrunks'ürte
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Schlag
Schlagbaum
, m.I horizontal angebrachter Balken zum Verschließen oder Öffnen einer Passage, Schranke; zT. festschließbar; auch als Grenze; jn. mit Ziegel oder Schlagbaum bekümmern jn. ins Gefängnis sperren oder ausweisen
II Falle zum Jagen von Raubtieren