Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlagbaum

I horizontal angebrachter Balken zum Verschließen oder Öffnen einer Passage, Schranke; zT. festschließbar; auch als Grenze; jn. mit Ziegel oder Schlagbaum bekümmern jn. ins Gefängnis sperren oder ausweisen
II Falle zum Jagen von Raubtieren