Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlagbuße
Artikel davor:
Schlaftrank
Schlaftrinken
Schlaftrunk
Schlaftrunks'ürte
Schlafung
Schlafweib
Schlag
Schlagbaum
Schlagbogen
Schlagbrücke
Schlagbuße
, f.
Bußzahlung für eine Schlägerei
bdv.:
Schlachtbuße
vgl.
Schlägerbuße
- schlaghändel: ... ein schlaegbueß ... an einem offenen jahrmarkht 9 pfund1601 Kothing,RQ. 231Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wan fridt auffgenommen, mag ein landtman den frönden die schlagbuoß, als fünff batzen, zu bezahlen anhalten ... im widerigen erfolg, wan es zur klag kähme, solle der landtman, ... die gesetzt schlagbuoß zu bezahlen schuldig seyn1756 Kothing,RQ. 121Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)