Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlagbuße

Schlagbuße

, f.

Bußzahlung für eine Schlägerei
  • schlaghändel: ... ein schlaegbueß ... an einem offenen jahrmarkht 9 pfund
    1601 Kothing,RQ. 231
  • wan fridt auffgenommen, mag ein landtman den frönden die schlagbuoß, als fünff batzen, zu bezahlen anhalten ... im widerigen erfolg, wan es zur klag kähme, solle der landtman, ... die gesetzt schlagbuoß zu bezahlen schuldig seyn
    1756 Kothing,RQ. 121