Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlaghaftig

schlaghaftig

, adj.

handgreiflich
  • wär aber, das zwen schlaghäftig wurden ... und ainer den andern prächt von dem leben zu dem todt ... der ist umb 32 tal. ℔ zu wandl
    Anf. 16. Jh. NÖsterr./ÖW. IX 44