Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlagsache
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, f.
Rechtsstreit um Schlägereien
- das in schuld- und schlagsachen ... die freyung bisher stat gefunden habe1611 SchrBodensee 63 (1936) 41
- injurien-, schmaͤh- und schlag-sachen sind nicht vor die kirchen-censur zu ziehen, sondern von den weltlichen beamten ... abzustrafen1672 WirtRealIndex II 465Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)