Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlagstreichen
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schlagstreichen
, v.
jn. schlagen (I)
- wir werdint ... ime alß einem ehrlichen mann vor fehrnerer scheltung und mit lauffenden, unzimmenden reden, von deren wegen er zum zorn und schlagstreichen gereitzt worden, oberkeitlichen schirm schaffen1637 ZürichZftG. II 567
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