Schlammgeld, n.

Hafenliegegebühr, insb. für Flöße; dient der Finanzierung des Abbaus von Schlamm in der Hafenmole
  • 60 ℔ slamgelt collecta et presentata per dominos theolonii
    1562 HambKämmRechn. VII 346
  • schlammgeld wird fuͤr schiffe, vornehmlich aber fuͤr holzfloͤsse bezahlt, wenn sie in haͤfen ... stille liegen. es ist also ein berge- oder hafengeld, und wird dazu angewandt, den grund solcher haͤfen ... wieder zu vertiefen
    1794 Jacobsson,TechnWB. VII 228