Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlammgeld
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Schlammgeld
, n.
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Hafenliegegebühr, insb. für Flöße; dient der Finanzierung des Abbaus von Schlamm in der Hafenmole
vgl.
2Hafengeld,
Liegegeld (III 1)
- 60 ℔ slamgelt collecta et presentata per dominos theolonii1562 HambKämmRechn. VII 346
- schlammgeld wird fuͤr schiffe, vornehmlich aber fuͤr holzfloͤsse bezahlt, wenn sie in haͤfen ... stille liegen. es ist also ein berge- oder hafengeld, und wird dazu angewandt, den grund solcher haͤfen ... wieder zu vertiefen1794 Jacobsson,TechnWB. VII 228