Schlamp, m.
Schlamp, m.
Gelage, üppiges Gastmahl
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das die gericht ... es dahin richten, das aller vnnoͤttiger schlamb, zerung, gastungen vnd vberfluß ... abgestelt vnd niemandts wider die billicheit beschwaͤrt werdWürtLR. 1567 S. 46 Volltext (und Faksimile)