Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlange

Schlange

, f.

das Tier, meist im Zsh. mit der Säckung 
  • das der, der obgeschriben personen [eltern] eine ertoͤdt, sol ... in ein sack geneet werden mit eim hundt vnd mit eim capaun, einer schlangen vnd affen, darnach sol er in das mere ... geworffen werden
    1436 (ed. 1516) Klagsp.(Brant) 139v
  • da ... gott den menschen nach seinem bilde schuff ... vnd den in seiner vnschuld in das paradis satzte, da entsprung das natuͤrliche recht der wehre, vnd die entschuͤldigunge ... vnd der gebrauch des krieges, da Adam sagt, die schlange hat mich betrogen
    1541 König,Proz. 1r
  • so möget ir sie ... als eine kiendermorderin mit einem hunde, schlangen, hahn und ... einer katzen in einen sagk stecken ... und ertrinken lassen
    1594 Berkenhoff,Tierstrafe 111
  • daß die missethaͤterin ... zur richtstatt ausgefuͤhrt, mit einem hund, einer katz und einer schlange in einen sack gesteckt ... und ersaͤuft worden
    1764 J.E. Pistorius, Commentatio juridica de processu criminali (Tübingen 1764) 4
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