Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlangenplaphart
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Schlange
Schlangenfänger
Schlangenplaphart
, m.
eine Münzbezeichnung
zu
Blaffert
- die schlangenblaphart mit dem eymer, so ungeferlich 103 uf die mark geen, halten 10 lot 3 quinte zu 8 pfennigen1496 ArchUFrk. 22 (1874) 139Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ain schlangenplapart fur 1 schillingerum 1549 ArchUFrk. 22 (1874) 71Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)