Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlattmeister

Schlattmeister

, m.

mit der Obhut des Schlatt, einem Eigengut der Herrschaft Krenkingen, betrauter Bürger; ua. mit polizeilichen und gerichtlichen Funktionen
Sachhinweis: A. Götze, Die alten Namen der Gemarkung Waldshut (Freiburg 1923) 104ff.
  • was also úber solich ihr verbot verfallen wurde, wie hoch das sei, auszerhalb der hochen oberigkeit, sollen die schlattmeister und schlattknecht m.gn.h. ... bei ihren aiden anzuzeigen schuldig sein
    1558 Waldshut/GrW. V 228
unter Ausschluss der Schreibform(en):