Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlattmeister
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, m.
mit der Obhut des Schlatt, einem Eigengut der Herrschaft Krenkingen, betrauter Bürger; ua. mit polizeilichen und gerichtlichen Funktionen
Sachhinweis: A. Götze, Die alten Namen der Gemarkung Waldshut (Freiburg 1923) 104ff.
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