Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schleichen
Artikel davor:
Schlegfred
schlegfred
(Schlegfredbarn)
Schlegfredkind
Schlegfredsohn
Schlegfredtochter
Schlegler
1Schleich
Schleichbrief
(Schleichbürger)
schleichen
, v., schleicken, v.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
auch refl.
heimlich, unerlaubt (irgendwohin) gehen; sich einschleichen; übtr.: unbemerkt vor sich gehen, schwelen (Beleg 1354)
heimlich, unerlaubt (irgendwohin) gehen; sich einschleichen; übtr.: unbemerkt vor sich gehen, schwelen (Beleg 1354)
- das der streybar ritter, herr B.v.C. ... zcu slichten vnd zu entscheiden [habe] mancherley krig vnd gebrechen, der lange zceith geslichen zwuschen burgern, beckenn ... vnd den fleichawern1354 CDSiles. VIII 43Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- keiner [der klosterstudiosen] sol ... dem andern und one sein erlauben für sich selbs in seine kammern heimblichen gehen oder schleichenWolfenbüttelKO.(1569) 254Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- damit sie [etliche handwerksleute keine] ursach haben mögen, bei dem essen zu verbleiben oder ... in die ambter heimlich zu schleichen ..., so soll bestimbter sallmeister darob halten, das solche handwerksleute zu bequemer zeit sich zu der arbeit stellen1574 Sallmann,VerwJülich 95
- he kumt sliken recht so ein dêf1662 Lübeck/Schiller-Lübben IV 239Faksimile (ca. 222 KB)
- diebe, welche sich des nachts in die häuser schleichen, ... haben die strafe des gewaltsamen diebstahls verwirkt1794 PreußALR. II 20 § 1166
- die directarii, welche sich, um zu stehlen, in die haͤuser schleichen, sind ... nicht mit der strafe des consummirten diebstahls zu belegen1798 Grolman,KrimRWiss. 162 Anm. 1Faksimile (ca. 209 KB)
II
etw. heimlich verbringen, schmuggeln
- weliche ir holtz wider ufgerichte brief und sigel anderschwo hin dann zuor iren huobhüseren fürend, oder ussert den huobcirck schleickend ... die söllend unablässlich darum gestrafft werden1573 Hotz,Zürich I Sp. 477
- [Verstoß gegen das Steuergesetz:] wein herein in die stadt geschleicht1655 Hampe,NürnbMalefizB. 46
III
etw. tauschen; (Leibeigene) austauschen
- daz wir reht vnd redlich gewihselt, geschlaicht vnd geben haben K. ... fúr reht frig aigen1393 MZoll. I 318Faksimile - in Google Books
- daz ich [ritter] inen [priorin und coventfrouwen] die gemelten A. geschleicht und verwechslet hab gegen E.1486 Zürich/SchweizId. IX 519Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- zu wissend, das alle guͤtter, der herrschafft zeinßbar vnnd thailbar seindt, sellend im verkkauffen oder schlaichen by dem vogtt ... und vnnd also von yedem verkauff dem vogt ain schilling heller ... gegebenn werden1522 Reyscher,Stat. 268Faksimile (ca. 167 KB)