Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schleichend
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schlegfred
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Schlegfredtochter
Schlegler
1Schleich
Schleichbrief
(Schleichbürger)
schleichen
schleichend
, adv.
unberechtigt, ohne amtliche Zulassung
- wer sich doch vnderstanden wirt haben, wider diß ... decret das ampt eines aduocaten schleychend an sich zenemmen, ... der solle von dem aduocatenampt abgelegt werden, auch die gewoͤnlich acht ... überstehn1566 Pegius,CodJust. 75vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit