Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schleichend

schleichend

, adv.

unberechtigt, ohne amtliche Zulassung
  • wer sich doch vnderstanden wirt haben, wider diß ... decret das ampt eines aduocaten schleychend an sich zenemmen, ... der solle von dem aduocatenampt abgelegt werden, auch die gewoͤnlich acht ... überstehn
    1566 Pegius,CodJust. 75v