Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleichhändler
Artikel davor:
Schlegfredtochter
Schlegler
1Schleich
Schleichbrief
(Schleichbürger)
schleichen
schleichend
Schleicher
(Schleichfeger)
Schleichhandel
Schleichhändler
, m.
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Schleichhandel treibende Person
- so mögen die kaufleute und kramer sich nicht allein ihres visitations- und pfandungsrechts gegen alle und jede schleichhändler bedienen1755 SammlVerordnHannov. III 494Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daferne ... einige landleute ... ihren butter-vorrath ... nicht auf den markt zum verkauf bringen wuͤrden, so sollen dieselben ... als schleichhaͤndler ... angesehen und die ... butter ... confisciret werden1782 AltenburgSamml. III 131