Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleichhandel
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Schlegfredtochter
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1Schleich
Schleichbrief
(Schleichbürger)
schleichen
schleichend
Schleicher
(Schleichfeger)
Schleichhandel
, m.
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heimlicher oder betrügerischer Handel, Schmuggel
bdv.:
Schleichhandlung
vgl.
Schleichhändler,
Schleichkauf
- dass wir uns erdreisten, mit ganz verbotenen waren ... einen heimlichen schleichhandel auszuüben1748 Stern,PreußJuden III 2 S. 880
- welchen wucherlichen schleichhandel wir ... durch ein besonderes strafgebott ab- und eingestellt haben1782 Poth,Edesheim 66
- darf kein mäkler schleichhandel ... begünstigen, vielmehr muß er die parteyen an die gesetzlichen vorschriften erinnern, und vor deren uebertretung ernstlich warnen1794 PreußALR. II 8 § 1350