Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleichkauf

Schleichkauf

, m.

heimlicher, betrügerischer Kauf
  • was von eltern auf kinder kaufs- oder erbsweise kommt ... [dabei sollen] vorgehende schleich- und scheinkäufe, so zum nachtheil der löser sein, sorgfältig vermieden werden
    1788 WürtLändlRQ. II 533