Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleichviert

Schleichviert

, n.?

ein Getreidemaß
  • [Klostereinnahmen:] 27 schfl, von jeder hufen 1 schfl rogken, von den cossaten von dem morgen 1 schleichviert 
    1602 RuppinVis. 335 (Fn.)
  • beklagter M.B. von G. soll das ... meßkorn in schleich-vierten zu drejen metzen gerechnet dem klagenden küster abgeben, doch mag kläger beweisen, daß ein schleich-viert daselbst zu vier metzen gerechnet werde
    1690 CöllnKons. 253