Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleichviert
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Schleichenscheffel
Schleichviert
, n.?
ein Getreidemaß
- [Klostereinnahmen:] 27 schfl, von jeder hufen 1 schfl rogken, von den cossaten von dem morgen 1 schleichviert1602 RuppinVis. 335 (Fn.)
- beklagter M.B. von G. soll das ... meßkorn in schleich-vierten zu drejen metzen gerechnet dem klagenden küster abgeben, doch mag kläger beweisen, daß ein schleich-viert daselbst zu vier metzen gerechnet werde1690 CöllnKons. 253