Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleichweg
Artikel davor:
(Schleichfeger)
Schleichhandel
Schleichhändler
Schleichhandlung
(Schleichheimrat)
Schleichkauf
(Schleichmeier)
(Schleichmeister)
Schleichenscheffel
Schleichviert
Schleichweg
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
heimlich genutzter (Seiten-)Weg, insb. für Schmuggel über eine Grenze
- von hier abgehende waaren sollen durch keine schleichwege, sondern allein auf denen haupt-, heer-, und landstraßen ... hinweg gebracht, wie auch der zoll ... abgeführt werdenvor 1748 Kempten/Wüst,Policey I 155
- zur versicherung des zolls [sind] ... alle neben- schleich- und richtwege ... verboten1785 Fischer,KamPolR. II 408Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)