Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleichweg

Schleichweg

, m.

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heimlich genutzter (Seiten-)Weg, insb. für Schmuggel über eine Grenze
  • von hier abgehende waaren sollen durch keine schleichwege, sondern allein auf denen haupt-, heer-, und landstraßen ... hinweg gebracht, wie auch der zoll ... abgeführt werden
    vor 1748 Kempten/Wüst,Policey I 155
  • zur versicherung des zolls [sind] ... alle neben- schleich- und richtwege ... verboten
    1785 Fischer,KamPolR. II 408