Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleiererbgut

Schleiererbgut

, n.

durch die Braut in die Ehe eingehendes Erbe
  • A. habe vor der J. zwey andere gemahlinnen gehabt, so beyde gar bald gestorben, mit deren einer ... weil sie keinen bruder gehabt, ihm die grafschafft Habsburg als ein heuratliches und schleyer-erbgut zugewandt worden
    1668 Fugger,Ehrensp. 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):