Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 3Schleife

3Schleife

, f.

entrundet von Schlaufe, Schläufe 

I aus einem Seil gebundene, ausgelegte Schlinge als Jagdfalle; in Verboten
  • unter den forstverbrechen ist eines der vornehmsten die wilddieberey ... durch neze, schleifen ... und fallen
    1785 Fischer,KamPolR. II 805
  • außer den dohnen sind schleifen und schlingen ... zur einfangung des federwildes, gänzlich verboten
    1794 PreußALR. II 16 § 61
II ein Gefäß (mit Henkeln) als Hohlmaß
  • xiii êren tigel, der sint drîe slêfin ... siben halpstobgenkanne, der ist eyne sleyffen 
    1453 Germania 20 (1875) 323
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