Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2schleifen
Artikel davor:
Schleiermagd
schleiern
Schleierordnung
Schleierweberin
Schleierzoll
Schleif
1Schleife
2Schleife
3Schleife
1schleifen
2schleifen
, v.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
(eine Last) am Boden entlang ziehen, schleppen (I)
- das die vorgemeltenn stuck stein an keinem ortt ... abgeprochen noch geschleipfft, sonders foͤllig vnnd werschafft syennt, dz sy in allweg bsonnders vor vnnder ougen die vierungen ergryffen moͤgennt, damit kein prestenn erschyne1539 BernStR. I 306
- general-mandat, ... daß ihr in euren auen das holtz ... an den gestaͤtten beruͤhrtes wasser-stroms abmaissen, hindan ziehen oder schleiffen und außhacken lassen ... sollet1540/73 CAustr. I 283Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- kann, ohne besondere bewilligung ... weder das recht des viehtriebes auf das recht, schwere lasten uͤber den dienstbaren grund zu schleifen ..., ausgedehnet werden1811 ÖstABGB. § 493Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
(einen Straftäter) gebunden und am Boden oder auf einem Brett oä. liegend (zur Richtstätte) ziehen; idR. zur Schärfung einer Todesstrafe in besonders schweren Fällen; auch als Todesstrafe (Beleg nach 1275)
vgl.
2Schleife (I 2)
- er [keiser] rihte über sie mit der vürsten urteile: der wart gehouptet, der ander gesleifet, der erhangen, der verbrantnach 1275 ProsaKaiserchr. 175Faksimile (ca. 148 KB)
- nimpt einer oder mer gelt durch dez willen, daz er ein person sol toten, der sol geczogen oder geschlaipft werden, vnd man sol in pinden zw dem swancz eines eselsvor 1307? Tomaschek,Trient 123Faksimile - in Google Books
- ist daz ein wiert sein hausfrawen ze tôt slecht ... man sol in zuo einem rosse pinden und sol in slaiphen ze der werlt gesichte, dar nâch sol man in radprechenvor 1328 Ruprecht(Claußen) Art. 28
- vnd vber einen dip schol man richten mit dem strange ... vnd vber einen verreitter vor schleyffen vnd darnach denne vollen mit dem swerteEnde 14. Jh. BambStR.(Parigger) § 236
- mort ist drierley, unde darumme ist der morderer pyne underscheiden. ezlichir der mort lute umme daz ire; unde der pyne ist, das man sy sleiffit unde radebrechitEnde 14. Jh. GlWeichb. 342Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- H.F. wart geschlafft [!] vnd geredert, hat sin eygen bettgenossin ermordt1478 GelnhausenRatProt. 33
- wo ... verreterey grossen schaden ... bringen moͤcht, ... so mag, die straff durch schleyffen oder zangenreissen gemert ... werden1532 CCC.(Schöffer) Art. 124Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533 - in DRQEdit
- der übelthetter ... soll darzů auff die richtstatt durch die vnuernünfftigen thier geschleyfft werden1532 CCC.(Schöffer) Art. 193Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- sol ... er [nachrichter] einen ausfüeren oder schleiffen, rädern, viertheilen ..., sol er allen zeug darzu ordnen vnd zum gericht versehen1576 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 326Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wo jemand [seine Verwandten] ... umbringen wuͤrde, der soll vom gericht aus der stadt geschleift werden, bis an den ort der strafe1577/83 LünebRef. 764Faksimile - in Google Books
- wann auch der schaden groß vnd die verraͤhterey etwas gefaͤhrlicher weiß geschehen, mag diese straff nach gelegenheit mit schleiffen oder zangen reissen geschaͤrpfft werdenPfalzLR. 1582 V 13Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- da ... solcher mordt fuͤrsetzlich geschehe, so soll der thaͤter mit dem schwerdt gericht werden vnd lassen wir in diesem fall das schleiffen biß zur richtstatt auch zuPfalzLR. 1582 V 20Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [Taxordnung der Scharfrichter:] vierteilen, radbrechen, mit zangen zerreißen, schleifen, verbrennen ... 4 fl.1584 ArchUFrk. 35 (1892) 201
- kombt aber ein absonderlich grosses verbrechen, oder zwey grosse zusammen, soll der richter die ordinari straff deß groͤssern, wegen deß kleineren durch zangenreissen, schlaipffen ... vermehrenNÖLGO. 1656(CAustr.) 46 § 3Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- welcher an seinem ... bluts-verwandten ... solchen mord vorsetzlich veruͤbet, der oder dieselbe solle ... geschleiffet und daselbst mit dem schwerdt vom leben zum tode hingerichtet werden1672 Lünig,CJMilit. 116Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ein vorsetzlicher moͤrder mit dem rad, und wann der mord an hohen persohnen, ... zwuͤschen ehe-leuthen oder nahen verwandten geschicht, offtmals noch mit schleiffen, zangen reissen ... gerichtet wird1709 Mutach 150Faksimile (ca. 135 KB)
- die schaͤrfungen der todesstrafen sind: ...3) das schleifen zur gerichtsstaͤtte1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 115
- hat sich jemand mehr als einmal zu ermordung anderer brauchen lassen: so soll er zum richtplatze geschleift, und daselbst mit der strafe des rades von unten belegt werden1794 PreußALR. II 20 § 854
- sind durch vergiftung der brunnen, gewässer, speisen, getränke, kleidungsstücke ... menschen ums leben gekommen: so soll der vergifter zum richtplatze geschleift, und von unten herauf gerädert werden1794 PreußALR. II 20 § 870
- pflegt ein vater- oder muttermoͤrder ... mit dem schwerdt bestrafet, und diese strafe durch ein schleifen zur gerichtsstaͤtte ... geschaͤrft zu werden1803 RepRecht XI 189
III
(ein Bauwerk) niederreißen, zerstören; als Strafe oder militärische Maßnahme
bdv.:
rammen
vgl.
Schleifung (II)
- als dasselb dorff gebrant und der kirchoff gesleuffet wartProtBKammerger.(1465/80) 854
- beyde festungen erobert, geschleifft und im grund verbranntum 1675 MLiv. I 164
- weilen er ... sich der justiz entzogen, so solle die execution an seiner bildnuß beschehen, und ... sein wohnhaus auf den grund geschleifft und demolirt ... werden1711 Sprecher,Graubünden I 168
IV
etw. abwirtschaften
vgl.
schleifig
- wo einer das guott etzen vnd schleipfen welte, das er jm besorgen müeste, so sol er jm throstung gen; wo er das nitt dethe, so mag er das angriffen1605 Kothing,RQ. 86Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
V
als der Schnee schleift bis zur Schneegrenze
vgl.
Schnee (VI)
- an ligindim gvͦte inden vier crvcin vnn obenendi der berge alse dir sne shlifit1272/73 St. Gallen/CorpAltdtOrUrk. I 196
VI
(über Eis) gleiten, schlittern
vgl.
Schleifet
- in winters-zeiten sollen sie [schul-kinder] sich deß schnee-ballen-werffens, schleiffens auf dem eiß ... enthalten1675 Heilbronn/SchulO.(Vormbaum) II 658Faksimile - in Google Books