Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2schleifen
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Schleierzoll
Schleif
1Schleife
2Schleife
3Schleife
1schleifen
2schleifen
, v.I (eine Last) am Boden entlang ziehen, schleppen (I)
II (einen Straftäter) gebunden und am Boden oder auf einem Brett oä. liegend (zur Richtstätte) ziehen; idR. zur Schärfung einer Todesstrafe in besonders schweren Fällen; auch als Todesstrafe (Beleg nach 1275)
III (ein Bauwerk) niederreißen, zerstören; als Strafe oder militärische Maßnahme
IV etw. abwirtschaften
V als der Schnee schleift bis zur Schneegrenze
VI (über Eis) gleiten, schlittern