Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2schleifen

I (eine Last) am Boden entlang ziehen, schleppen (I) 
II (einen Straftäter) gebunden und am Boden oder auf einem Brett oä. liegend (zur Richtstätte) ziehen; idR. zur Schärfung einer Todesstrafe in besonders schweren Fällen; auch als Todesstrafe (Beleg nach 1275)
III (ein Bauwerk) niederreißen, zerstören; als Strafe oder militärische Maßnahme
IV etw. abwirtschaften
V als der Schnee schleift bis zur Schneegrenze
VI (über Eis) gleiten, schlittern