Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schleifer
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Schleierzoll
Schleif
1Schleife
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3Schleife
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Schleifenstellen
1Schleifer
2Schleifer
, m.
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Person, die Sachen, Waren gegen Entgelt schleppt
vgl.
Schlittenfördere
- schleuffer: derer giebts mancherley, die fuhr-leute lassen sich durch ihre knechte die anverdungene schwere wahren auf einer schleuffe herbey schleppen1722 Beier,HdwLex. 371Faksimile - in Google Books