Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schleifer

2Schleifer

, m.

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Person, die Sachen, Waren gegen Entgelt schleppt
  • schleuffer: derer giebts mancherley, die fuhr-leute lassen sich durch ihre knechte die anverdungene schwere wahren auf einer schleuffe herbey schleppen
    1722 Beier,HdwLex. 371