Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleifknüttel

Schleifknüttel

, m.

wie Schleifprügel 
  • den schaffhunden [soll] ein schleif-knuͤttel zweyer elen lang angehaͤngt, oder dieselben von den schaͤfern an stricken gefuͤhret werden
    1615 CJVenatorio-Forest. III 55
  • da ... in der forst-ordnung ... denen schaaf-hirten- und andern haus-hunden, so ausserhalb derer staͤdte und doͤrfer herum lauffen, schleiff-knittel eine elle lang ... anzubinden befohlen
    1739 AltenburgSamml. I 437
unter Ausschluss der Schreibform(en):