Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleifprügel

Schleifprügel

, m.

dicker Stock, der Hunden um den Hals gehängt wird
  • daß selbige [hunde] mit gehoͤrigen schleiffpruͤgeln ... versehen seyn ... darauff dann unsere forstknechte ... sollen achtung geben
    1679 HessSamml. III 109
  • so soll denen staͤdten und dorffschafften ... untersagt werden ..., daß sie ... ihren hunden schleiffpruͤgel ... anhaͤngen, damit sie in den wildbahnen keinen schaden thun koͤnnen
    1682 HessSamml. III 234