Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleifung
Artikel davor:
(Schleifkatenzins)
Schleifknüttel
Schleifling
Schleiflohn
Schleifmühle
Schleifmühlenzins
Schleifprügel
Schleifreis
Schleifstein
Schleifsteinteil
Schleifung
, f.
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I
das entehrende Schleppen eines zum Tode Verurteilten zur Richtstätte; zur Verschärfung einer Todesstrafe
- mord unter bluts-freunden: ... mit schleiffung und dem schwerdt ... zu straffen1723 Lünig,CJMilit. 116Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey diesen todesstraffen kann ... die pein noch weiters durch schleiffung zur richtstatt ... vermehret ... werden1769 CCTher. 5 § 3Faksimile - in Google Books
- auf jede mordthat, welche ... durch mittel verübt worden, die ... schwer ... zu entdecken sind, soll die ... todesstrafe durch schleifung auf den richtplatz geschärft werden1794 PreußALR. II 20 § 856
- mord der kinder oder ehegatten wird mit dem rade von unten herauf, und mit schleifung des verbrechers zum richtplatze gestraft1794 PreußALR. II 20 § 874
- bei vergiftungen wird die durch die that an sich verwirkte todesstrafe durch schleifung auf den richtplatz geschaͤrft1808 NCCPruss. XII 2 Sp. 381Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
II
Niederreißen eines Gebäudes
- es soll auch eines solchen [Landes-]verraͤhters gedaͤchtniß durch zerbrech- und zerreissung seiner ehren-zeichen, schleiffung seiner wohnung, confiscation der guͤther und sonsten ausgerottet werden1721 PreußLR. 1721 VI 5, 6 § 2
- haben ... die bergische staͤnde bewilligt, daß die ausserordentliche landeskosten fuͤr ... weg-reparation und schleifung der festung auf freie sowohl als unfreie ... nach dem bisherigen provisorischen anschlags-fuß umgelegt werden moͤgen1803 Bewer,Rechtsfälle VI 183 Anm.