schleißen, v.
schleißen, v.
etw. im Kleinen, einzeln verkaufen
(streitende Parteien, sich) versöhnen; einen Streit, Zwist schlichten
nutznießen, nießbrauchen; schleißende Were Nießbrauch
etw. (durch Beschluss, Urteil) abschließen, beenden
etw. beschließen, einen Beschluss fassen; Brüche schleißen eine Geldbuße verhängen (Belege 1456, 1457); jn. auf die Pforte schleißen jn. zu einer Gefängnisstrafe (in einer Pforte (III)) verurteilen (Beleg 1503)
(eine Gesellschaft) auflösen; von einander schleißen die Geschäftsbeziehung aufheben
(einen Kauf) rückgängig machen
(eine Ehe) scheiden, lösen
ablaufen, Gültigkeit verlieren
jn. aus seinem Erbe schleißen jm. sein Erbe aberkennen
(ein Bauwerk) ab-, niederreißen
(ein Schiff) abtakeln
etw. verderben, verwüsten
entrinden, schälen, Bast vom Stengel trennen