Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleißlehen

Schleißlehen

, n.

wüst liegendes, vernachlässigtes Lehen?
  • [Klage, dass einer, der ein im Fall der Nichtverzinsung heimfallendes Lehen inne hatte, auf ein anderes Gut gezogen sei und das gen. Lehen wüst lasse und] zú ainem schlaitzlehen [machen wolle]
    1479 FürstenbUB. VII 135