Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleißlehen
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Schleißerin
Schleißgut
(Schleißenheit)
Schleißlehen
, n.
wüst liegendes, vernachlässigtes Lehen?
- [Klage, dass einer, der ein im Fall der Nichtverzinsung heimfallendes Lehen inne hatte, auf ein anderes Gut gezogen sei und das gen. Lehen wüst lasse und] zú ainem schlaitzlehen [machen wolle]1479 FürstenbUB. VII 135Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf