Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleißmarkt

Schleißmarkt

, m.

letzter Tag eines mehrtägigen Marktes
  • die freyen gerichte aber sollen ... aufgeschlagen werden: ... auf den donnstag vor dem hiesigen pfingst-markt bis auf den ersten zinstag nach dem schleiß-markt 
    1715 ZürichStGO. 20