Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleißmarkt
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(schleißbar)
Schleißbaum
(schleißeln)
schleißen
Schleißer
Schleißerin
Schleißgut
(Schleißenheit)
Schleißlehen
Schleißenlicht
Schleißmarkt
, m.
letzter Tag eines mehrtägigen Marktes
- die freyen gerichte aber sollen ... aufgeschlagen werden: ... auf den donnstag vor dem hiesigen pfingst-markt bis auf den ersten zinstag nach dem schleiß-markt1715 ZürichStGO. 20