Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schleißweise/Schleißweise
Artikel davor:
Schleißerin
Schleißgut
(Schleißenheit)
Schleißlehen
Schleißenlicht
Schleißmarkt
(Schleißpfennig)
Schleißrecht
Schleißstück
(Schleißung)
schleißweise
, adv.
in der Art eines Schleißes (IV), nießbrauchsweise
- behusung, welliche syn ... frouw schwyger bishäro schlyßwyß besäßen1616 BernStR. VII 1 S. 543Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [Übschr.:] wie ein fraw ihres verstorbnen ehemans gůt schlyß wyß besitzen moͤge1616 WaadtStat. 314Faksimile (ca. 265 KB)
- wolte aber jemand zu volstrekung einer erlangten urtheil ein gutt, so ein drittmann schleißweiß besäße, mit schatzung angreiffen ... laßen, so ist ihme zwahr solches erlaubt, doch mag er sich deßen nicht in posses setzen, biß das zihl deß schleißes verfloßen1715 MurtenStR. 497Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Schleißweise
, f.
in Schleißweise in der Form eines Schleißes (IV)
- diewil ... das lebendig [der eegmechten] unverendret belibt, so sol es ir beider gůt in schlyß wyß und der eigenschaft unvertribenlich besitzen1495 BernStR. VII 1 S. 116Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- für eigent vnd nit mehr in schleißweiß1541/1695 FrutigenStatR. 164Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- gabungen mögend geschechen ... vf ein bestimbte zyt, als vf des empfachers leben lang in schlysswys1. Hälfte 17. Jh. FreiburgÜMun. III Art. 353
Artikel danach:
schlemmen
Schlemmer
Schlenderei
schlenkeln
Schlenkelweile
Schlenkelzeit
Schleppangel
Schleppe
schleppen