Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlemmen
Artikel davor:
(Schleißenheit)
Schleißlehen
Schleißenlicht
Schleißmarkt
(Schleißpfennig)
Schleißrecht
Schleißstück
(Schleißung)
schleißweise
Schleißweise
schlemmen
, v.
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üppig und über die Maße essen und trinken; auch: verschwenderisch leben, wodurch Nachkommen das Erbe entzogen wird
vgl.
saufen
- wo auch der schuldner durch schlemmen vnnd leychtfertig zierlicheyt vnd vnwesen das sein verthon het vnd solchs kuͤndtlich were, so woͤllen wir jn zuvor im thurn oder am halßeyssen ... straffen1541 HeilbronnStat. VIII 4Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- bei den begrebnissen sol man kein schlemmen, kein fressen noch saufen halten1574 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 530Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- so ermanen wir ... alle predicanten und kilchendiener, sich deß zaͤchens und schlemmens ... ouch anderer weltlichen, ihrem berůff nitt zimmenden haͤndlen zeuberheben ... und dem gmeynen volck ein gůt exempel vorzetragen1585 BernStR. VI 1 S. 434Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sollen von solcher cession außgenommen vnd gefreyet seyn deß schuldners haußfrauwen ... zugebracht heyrat gut ... doch so ferrn, daß sie an deß manns verderben vnschůldig vnnd die schulden durch vbel haußhaltung, schlemmen vnd verthun nicht hab machen helffen1597 Meurer,Liberey I 293Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- gauggler ..., welche sich in die wirthshäuser legen, schlemmen ..., [geben] anderen zue ... verderblich verschwenden ursach16. Jh. JbLiechtenstein 5 (1905) 76
Artikel danach:
Schlemmer
Schlenderei
schlenkeln
Schlenkelweile
Schlenkelzeit
Schleppangel
Schleppe
schleppen
Schlepper