Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlenderei
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Schleißenlicht
Schleißmarkt
(Schleißpfennig)
Schleißrecht
Schleißstück
(Schleißung)
schleißweise
Schleißweise
schlemmen
Schlemmer
Schlenderei
, f.
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Ungehörigkeit, Schlendrian
- daß alle ... hoffverwandten und diener niemanden ... an ihren ehren, reputation und leumunth nicht angreiffen noch einige slenterey ... weder durch sich selbst noch andere anrichten ..., bey vermeydung i.f.g. hogsten ungnade undt willkurlichen straffe1642 Kern,HofO. I 275