Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlenderei

Schlenderei

, f.

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Ungehörigkeit, Schlendrian
  • daß alle ... hoffverwandten und diener niemanden ... an ihren ehren, reputation und leumunth nicht angreiffen noch einige slenterey ... weder durch sich selbst noch andere anrichten ..., bey vermeydung i.f.g. hogsten ungnade undt willkurlichen straffe
    1642 Kern,HofO. I 275