Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlenkeln
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Schleißmarkt
(Schleißpfennig)
Schleißrecht
Schleißstück
(Schleißung)
schleißweise
Schleißweise
schlemmen
Schlemmer
Schlenderei
schlenkeln
, v.
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Iterativ zu schlenken
von Dienstboten: sich zwischen zwei Dienstverhältnissen dem Müßiggang hingeben
von Dienstboten: sich zwischen zwei Dienstverhältnissen dem Müßiggang hingeben
vgl.
Ehehalte
- [Übschr.:] von der ehehalten schlencklenBairLR. 1616 S. 659Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- als sich aber die ehehalten ... angemast, ... wann sie schlencklen, einen laib brots ... zu begeren, sol dasselb hiemit bey der straff ... (auch denjenigen ehehalten, die ... im dienst bleiben, die schlenckelzeit) ... abgeschafft seinBairLR. 1616 S. 660Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg