Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlenkelweile
Artikel davor:
(Schleißpfennig)
Schleißrecht
Schleißstück
(Schleißung)
schleißweise
Schleißweise
schlemmen
Schlemmer
Schlenderei
schlenkeln
Schlenkelweile
, f.
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von Dienstboten: Zeitraum zwischen zwei Dienstverhältnissen, der für den Müßiggang verwendet wird
bdv.:
Schlenkelzeit
- nachdeme ... ein ehehalt etwan sein gewandt zu bessern ... hat, ist vergont, daß sie zwen tag vor dem zil außstehen, vnd zwen tag nach demselben in andern dienst einstehen, also in allem 4 tag vnd nit mehrers schlencklweil haben moͤgenBairLR. 1616 S. 659Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg