Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlenkelweile

Schlenkelweile

, f.

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von Dienstboten: Zeitraum zwischen zwei Dienstverhältnissen, der für den Müßiggang verwendet wird
  • nachdeme ... ein ehehalt etwan sein gewandt zu bessern ... hat, ist vergont, daß sie zwen tag vor dem zil außstehen, vnd zwen tag nach demselben in andern dienst einstehen, also in allem 4 tag vnd nit mehrers schlencklweil haben moͤgen
    BairLR. 1616 S. 659