Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlenkelzeit

Schlenkelzeit

, f.

wie Schlenkelweile 
  • als sich aber die ehehalten ... angemast, ... wann sie schlencklen, einen laib brots ... zu begeren, sol dasselb hiemit bey der straff ... (auch denjenigen ehehalten, die ... im dienst bleiben, die schlenckelzeit) ... abgeschafft sein
    BairLR. 1616 S. 660