Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlenkelzeit
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schleißweise
Schleißweise
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Schlemmer
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Schlenkelweile
Schlenkelzeit
, f.
wie Schlenkelweile
- als sich aber die ehehalten ... angemast, ... wann sie schlencklen, einen laib brots ... zu begeren, sol dasselb hiemit bey der straff ... (auch denjenigen ehehalten, die ... im dienst bleiben, die schlenckelzeit) ... abgeschafft seinBairLR. 1616 S. 660Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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