Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleppe

Schleppe

, f.

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rückwärtiger, am Boden schleifender Teil der Kleidung; in Luxusverboten
  • alle schleppen an denen roͤcken verbieten wir
    1680 LeipzStO. 480
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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