Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlepper
Artikel davor:
Schleißweise
schlemmen
Schlemmer
Schlenderei
schlenkeln
Schlenkelweile
Schlenkelzeit
Schleppangel
Schleppe
schleppen
Schlepper
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Person, die eine schwere Last trägt
- sobald der winter vergangen ... so sollen die darzu geordnete schlepwege, welche allenthalben gereiniget ... werden, damit sie kahnhafftig sein mögen, ... von denen darzu verordneten tüchtigen und fleißigern schleper, der in einem ieden ... dorffe soll gehalten und verordnet sein, mit fleiß morgends und abends geschleppt werdenoJ. Beck,DanzigerNehrung 204
II
Bergarbeiter, der das gehauene Gestein wegtransportiert
- soll der ... schlepper ... nicht schichtenweise, sondern kuͤbel-, tonnen- oder treibenweise bezahlet erhalten1766 NCCPruss. IV 363Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- saͤmmtliche berg- und huͤttenleute Schlesiens, welche zur knappschafft gehoͤren, sollen in drey klassen eingetheilt werden ... zur dritten klasse: die gemeinen berg- und huͤttenleute, als ... schlepper, haspelzieher, grubenjungen1801 NCCPruss. XI 592Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- jede fundgrube muß wenigstens mit einem berghauer und einem schlepper belegt seyn, die taͤglich acht stunden eine schicht arbeiten1809 v.Berg,PolR. VII 425Faksimile - in Google Books