Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Schlepplähmnis)
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(Schlepplähmnis)
, f.
eine durch Körperverletzung hervorgerufene, bußpflichtige Lähmung eines Körperteils
- ein dume ofte finger lam, het eine klene sleplemenis, is 17 1/2 m.Anf. 17. Jh. R.d.alt.L.(Krause) 168