Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleppweg

Schleppweg

, m.

wie Schleifweg; hier für die Wolfsjagd angelegt
  • sobald der winter vergangen ... so sollen die darzu geordnete schlepwege, welche allenthalben gereiniget ... werden, damit sie kahnhafftig sein mögen, ... von denen darzu verordneten tüchtigen und fleißigern schleper, der in einem ieden ... dorffe soll gehalten und verordnet sein, mit fleiß morgends und abends geschleppt werden
    oJ. Beck,DanzigerNehrung 204
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