Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlesisch

schlesisch

, adj.

in Schlesien gültig, gebräuchlich, verwendet; aus Schlesien kommend
  • hat der centner [zinngefäße] gekostet 30 schlesische thaler
    1638 ZSchles. 9 (1868) 118
  • dasz ihme kauffer [für das Haus] die davor versprochene sechs hundert thaler schlesisch zum angelde nebst zwey species ducaten zum schlüszel-gelde zu folge kauffs baar und richtig bezahlet habe
    1736 Goerlitz,Breslau 143
  • sachen, welche nach der bisherigen schlesischen rechtsverfassung weder in zwei collegia füglich vertheilet, noch auch den erstern instanzien ... aufgetragen werden können
    1741 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 255
  • nach denen schlesischen dorff- und land-rechten kommen die robothen, dienstleistungen und beschwerden von guͤthern der unterthanen ex conventionibus et pactis cum subditis her
    1749 Klingner I 54 Anm. 175
  • eine schlesische meile macht 300 ketten lang, 1500 rutten oder 11250 ellen
    1802 RepRecht X 194
unter Ausschluss der Schreibform(en):